Verfahren aktualisiert 03.11.2026 - Details
Offenes Verfahren Büro & Verwaltung Frist verlängert
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 7 Lose

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP Inland Stufe 1

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde

Angebote bis 17.11.2026, 08:00 Uhr (noch 13 Tage)

Angebotsfrist
17.11.2026, 08:00 Uhr
noch 13 Tage
Rahmen-Höchstwert
13.459.877 €
Lose
7
Veröffentlicht
03.11.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de

Aktuell laufen 54 Ausschreibungen in „Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel" in Nordrhein-Westfalen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:

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Beschreibung

Regionallos 1 Bayern — Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen — Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen — Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein — Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen — Regionallos 6 Baden- Württemberg — Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    -

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Lieferung von Möblierungsgeräten für Büroräume, Auftragsart Lieferleistung mit CPV-Code 39130000 (Büromöbel).
  • Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren, bei dem grundsätzlich alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können.
  • Auftraggeber ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn.
  • Angaben zu Losen, Eignungsnachweisen, Fristen und Auftragswert fehlen in der Bekanntmachung und sollten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
  • Praktischer Hinweis: Angebotsunterlagen und Leistungsbeschreibung vollständig prüfen, da die Veröffentlichung nur Eckdaten enthält.

Gegenstand ist die Lieferung von Möblierungsgeräten für Büroräume im Rahmen des Vorhabens „G-CAP Inland Stufe 1“ (CPV 39130000, Büromöbel).

Ein geschätzter Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben. Besondere Eignungsnachweise sind aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich; die Angaben sind knapp.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert von einem KI-Modell erstellt — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · 1 Bayern
  • Preis 75 %

    Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte

  • Kategorie C - Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european-Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 2 · 2 Niedersachsen, Bremen
  • Preis 75 %
  • Kategorie C - Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 3 · 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
  • Preis 75 %
  • Kategorie C- Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 4 · 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
  • Preis 75 %
  • Kategorie C - Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 5 · 5 Nordrhein- Westfalen
  • Preis 75 %
  • Kategorie C- Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C- Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 6 · 6 Baden-Württemberg
  • Preis 75 %
  • Kategorie C- Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Los 7 · 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Preis 75 %
  • Kategorie C- Garantie 15 %
    Qualität

    Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Gesamtjahresumsatz

    Eigenerklärung Umsatz:
    Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
    Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von
    900.000 EUR für Los 1
    1.000.000 EUR für Los 2
    500.000 EUR für Los 3
    600.000 EUR für Los 4
    400.000 EUR für Los 5
    300.000 EUR für Los 6
    400.000 EUR für Los 7
    Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Eigenerklärung Umsatz:
    Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
    Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von
    900.000 EUR für Los 1
    1.000.000 EUR für Los 2
    500.000 EUR für Los 3
    600.000 EUR für Los 4
    400.000 EUR für Los 5
    300.000 EUR für Los 6
    400.000 EUR für Los 7
    Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Umweltmanagement-Maßnahmen

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Qualitätsmanagement

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten)
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Muster (ohne Echtheitsnachweis)

    Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten):
    Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
    Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen.
    Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen.
    Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
    Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
    Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
    • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin.
    • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.

    Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt.
    Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
    Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger Bewertungsbogen aufgeführt. Führen
    Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis bei den Anforderungen gekennzeichnet.
    Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden.
    3.3 Ergebnis der fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung
    Die Bieterangaben, die zur Verfügung gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Eigenerklärung Referenzen:
    Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.

    • Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen.
    • Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
    • Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
    • Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt.
    • Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
    • handwerkliches Geschick
    • Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische)
    • Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische)
    • Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische)
    • Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen
    • Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Weitere Anforderungen

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
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    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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13.459.877 €
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Vergabenummer 6003113950-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 03.11.2026
CPV-Codes (3) 39130000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39120000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39110000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
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Bindefrist (?) 139 Tage
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Nebenangebote nicht zugelassen
Rahmen-Maximum pro Los
  • Los 1 1 Bayern
    2.882.440 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 2 2 Niedersachsen, Bremen
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    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 3 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
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    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 4 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
    1.968.740 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 5 5 Nordrhein- Westfalen
    1.460.369 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 6 6 Baden-Württemberg
    964.779 €
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  • Los 7 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
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Methodik & Datenbasis

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Methodik & Datenbasis

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Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

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Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

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