AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Hygienepapier und Hygienematerial 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Region Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- Frist (Submission)
- 06.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33760000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 359.620 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 719.240 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier und Hygienematerial auf Abruf an diverse Adressaten, innerhalb des Gebiets der Region Hannover für die Dauer von insgesamt 4 Jahren ausgeschrieben.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Hygienepapier
- Geschätzter Wert
- 290.100 €
Los 2 — Los 2 Hygienematerial
- Geschätzter Wert
- 69.520 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 30.11.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 21 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).