AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5c8bce94-36a6-4354-ac0f-b6712a5655dd) · Abgerufen am 28.09.2026 02:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c8bce94-36a6-4354-ac0f-b6712a5655dd/

Erweiterungsbau der Grundschule in Westhofen um vier Klassensäle

Notice-ID: 5c8bce94-36a6-4354-ac0f-b6712a5655dd · Procedure-ID: b3527f28-dfbe-460a-9eeb-7980bcd71164

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Osthofen
Veröffentlicht
20.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
34.344 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die Erweiterung der Grundschule in Westhofen an der Otto-Hahn-Schule um vier weitere Klassensäle, sowie erforderliche Funktionsräume (insbesondere Flur). Die Erweiterung soll sich über zwei Stockwerke ziehen und an das Bestandsgebäude angeschlossen werden. Insgesamt soll die Erweiterung ca. 240m² Hauptnutzfläche beinhalten. Es handelt sich um die technische Ausrüstung (Elektro- und EDV-Anlagen) gemäß §§ 53ff HOAI.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PBS-Quadrat GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
10.12.2024
Zuschlagsentscheidung
05.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).