AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 03:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ca8ea79-2a22-484b-915a-dc6a975a171f/

"REVITALISIERUNG BUTEILE", Los 2: Abriss Bestandsgebäude

Notice-ID: 5ca8ea79-2a22-484b-915a-dc6a975a171f · Procedure-ID: fb858707-9400-4988-89d0-c235e004a2c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Neustadt an der Orla
Veröffentlicht
20.12.2024
Frist (Submission)
21.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Los 2 – Abbrucharbeiten beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen: - Komplettabbruch sowie fachgerechte Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung und Schadstoffdeklaration (liegt Ausschreibungsunterlagen bei) von folgenden freistehenden Einzelgebäuden: 1. Carport, 400 m³ (BRI) 2. Garage, 250 m³ (BRI) 3. Gebäude/Ruine, 650 m³ (BRI) 4. Lagerhalle A, 2800 m³ (BRI) 5. Lagerhalle B, 2350 m³ (BRI) 6. Lagerhalle C, 5650 m³ (BRI) 7. Trafohaus, 430 m³ (BRI) - sonstige weitere Leistungen: - Baustelleneinrichtung und -sicherung - Baumschutzmaßnahmen - 350 m³ Verfüllmaterial liefern und einbauen - 3300 m² Grobregulierung Gelände - 200 m² Baustraße - Herstellung provisorische Grundstückszufahrt

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2025
Ende
24.06.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer), Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).