AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 08:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5cd04698-b8a9-4ea3-b018-9fea4051f27f/

2025-0751 Rahmenvertrag Baugrunderkundung 2026-2027

Notice-ID: 5cd04698-b8a9-4ea3-b018-9fea4051f27f · Procedure-ID: 223c2938-8187-45be-8ad4-35affd09fdeb

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Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
30.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dienstleistung - Rahmenvertrag zur Durchführung von Baugrunderkundungen im Duisburger Stadtgebiet vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Bestandteile: siehe Ausschreibungsunterlagen Die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung abgefragten Einheitspreise gelten als Grundlage für die Vergabe von Rahmenverträgen an die drei Bieterinnen mit den wirtschaftlich günstigsten Angeboten. Die Beauftragung des veranschlagten Auftragsvolumens erfolgt an die, nach den Gesamtpunkten, drei günstigsten Bieterinnen wie folgt: - 50% an die günstigste Bieterin, - 30% an die zweitgünstigste Bieterin - 20% an die drittgünstigste Bieterin

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Agus GbR · C.Wollgien GmbH · Materialprüfanstalt HARTL Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
30.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).