AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=746023) · Abgerufen am 21.09.2026 20:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ceb123e-957b-4358-9c68-a6db76d8c527/

Los 054 - Tiefbau Ilmeingang_Stadtschloss Weimar Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses

Notice-ID: 5ceb123e-957b-4358-9c68-a6db76d8c527 · Procedure-ID: 1d54825e-eb2c-491e-b68a-f35d1b4b2496

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Stammdaten

Auftraggeber
Klassik Stiftung Weimar Stiftung des öffentlichen Rechts, Weimar
Veröffentlicht
23.01.2025
Frist (Submission)
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
204.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

An der Nordostseite des Stadtschlosses Weimar sind archäologische Grabungen zu begleiten, bestehende Medien zu erneuern und zu erweitern und zum Abschluss die Fläche wieder provisorisch herzustellen. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit denkmalpflegerischen Objekten müssen mit den Verdingungsunterlagen nachgewiesen werden (Referenzen vergleichbare denkmalpflegerische Arbeiten). Fehlen diese Nachweise, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).