AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5ceb9a7a-9726-4322-aa26-804a6691c07e) · Abgerufen am 15.09.2026 08:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ceb9a7a-9726-4322-aa26-804a6691c07e/

Einführung einer zentralen Datensicherungslösung für die Kreisverwaltung Gütersloh

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Gütersloh, Gütersloh
Veröffentlicht
27.04.2026
Frist (Submission)
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72317000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Einführung einer zentralen Datensicherungslösung für die Kreisverwaltung Gütersloh. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges, leistungsstarkes und sicheres Sicherungssystem bereitzustellen, das die vorhandene Infrastruktur des Kreises integriert und die Wiederherstellung geschäftskritischer Daten zuverlässig ermöglicht. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: • Lieferung und Integration der erforderlichen Hardware- und Softwarekomponenten, • Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme des Systems, • Durchführung von Tests zur Funktions- und Wiederherstellbarkeit, • Schulung des IT-Betriebspersonals, sowie • Wartung, Pflege und Support während der Vertragslaufzeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.10.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).