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Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen insgesamt rund 1.089.285 Mio. Fahrplankilometer / Jahr und werden aufgeteilt in 5 Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer für den Linienverkehr im Kreis Plön über 10 Jahre (2026-2036) mit insgesamt ca. 1.089.285 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr, aufgeteilt in 5 Teillose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung, wonach ein Bieter maximal für drei Teillose den Zuschlag erhalten kann. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere bzw. alle Teillose einreichen. Die VKP behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, d.h. den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). Die VKP wird Verhandlungsgespräche lediglich mit den drei besten Bietern je Los führen, d.h. mit den Bietern, deren ersten Angebote nach der Wertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben, mithin die Ränge 1 bis 3 belegen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis 60 %Preis
Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
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Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal 15 %Qualität
Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
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Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal 15 %Qualität
Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
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Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals 10 %Qualität
Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 1: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 2: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 3: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 4: mindestens 180.000 Fahrplankilometer/Jahr
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 5: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr
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Eignungsanforderung
Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
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Durchschnittliche Personalstärke
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 28.02.2026 Original-Veröffentlichung
- 28.02.2026 Die Beschaffung fällt nicht unter die CVD / SaubFahrzeugBeschG, weshalb die Auftragsbekanntmachung insoweit zu korrigieren war. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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