AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Büromöbeln inklusive Zubehör
Stammdaten
- Auftraggeber
- Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), Hamburg
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
- Frist (Submission)
- 19.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 10.600.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 13.300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Büromöbeln an alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburg Port Authority, die Friedhöfe Hamburg sowie die - Staats- u. Universitätsbibliothek Hamburg und Hochschulen.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Sitz-Steh-Arbeitstische mit elektromotorischer Höhenanpassung und Zubehör
- Geschätzter Wert
- 5.000.000 €
Los 2 — Tische für Besprechungs-, Arbeits- und Ergänzungssituationen
- Geschätzter Wert
- 2.500.000 €
Los 3 — Akustikwände, Stellwände, sowie mobile Schreibtafel
- Geschätzter Wert
- 260.000 €
Los 4 — Garderoben- und Aktenschränke, Korpus Elemente, Regale und Zubehör
- Geschätzter Wert
- 2.800.000 €
Los 5 — Schreibtischkombination Hamburg Service
- Geschätzter Wert
- 120.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 29.02.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 118 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.