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Bauvorhaben Umstrukturierung, Modernisierung im Bestand und Teilneubau des Bildungszentrums Rostock/ Los 661.1 - Ausstattung Bäckerei/ Konditorei - GVA
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung für die Ausstattung einer Bäckerei/Konditorei (Los 661.1) im Bildungszentrum Rostock.
- Gegenstand ist die Lieferung von Ausstattungsgegenständen für die Berufsausbildung.
- Der CPV-Code 39312000 deutet auf Küchenausstattung hin.
- Es handelt sich um eine standardmäßige offene Ausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Los 661.1 - Ausstattung Bäckerei/ Konditorei - GVA
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Preis 16 Pkt.Kosten
Für die Bewertung des Preiskriteriums werden ausschließlich die wertbaren Angebotspreise zueinander ins Verhältnis gesetzt; ein fiktiver Vergleichswert wird nicht verwendet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto bildet den Referenzwert ("Bestpreis"). Die Punktzahl der übrigen wertbaren Angebote wird im Verhältnis zu diesem Bestpreis nach der unten angegebenen Formel berechnet. Für die Angebotswertung wird der Preis in eine Punkteskala bis 10 Punkte normiert. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto ("Bestpreis") erhält 10 Punkte. Alle höheren Angebotspreise erhalten eine im Verhältnis dazu nach folgender Formel errechnete niedrigere Punktzahl: P = (Bestpreis / Angebotspreis) x 10 Dabei gilt: Bestpreis = niedrigster wertbarer Gesamtpreis brutto Angebotspreis = Gesamtpreis brutto des jeweils zu wertenden Angebots Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Energieeffizienz/ Medienverbrauch 4 Pkt.Qualität
Bewertet werden die für die jeweilige Position einschlägigen und vergleichbaren energie- bzw. medienbezogenen Eigenschaften der angebotenen Geräte. Vergleichsmaßstab ist, soweit vorhanden, der spezifische oder normierte Verbrauch bzw. die sonstige für die jeweilige Position einschlägige und belastbar vergleichbare Herstellerangabe. Liegen für einzelne Positionen keine belastbar vergleichbaren Energie- oder Medienangaben vor, werden nur die jeweils verfügbaren und ausdrücklich geforderten energie- bzw. medienbezogenen Herstellerangaben berücksichtigt; nicht nachgewiesene Mehrwerte bleiben unberücksichtigt. Punktebewertung für das Nicht-Preiskriterium "Energieeffizienz / Medienverbrauch" · 10 Punkte: Die Angaben des Angebots weisen im Vergleich zur jeweiligen Gerätegruppe überdurchschnittlich günstige und nachvollziehbar nachgewiesene Energie- bzw. Medienverbrauchswerte auf. · 7,5 Punkte: Die Angaben des Angebots entsprechen schlüssigen, marktüblichen und gut nachvollziehbar nachgewiesenen Werten. · 5 Punkte: Die Angaben erfüllen die Mindestanforderungen, ohne darüber hinausgehende nachgewiesene energetische oder medienbezogene Vorteile. Mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für die Wertung: · aktuelles Produkt- bzw. Datenblatt, soweit für die betreffende Position wertungsrelevante Energie- oder Medienangaben gefordert werden · ergänzendes Beiblatt mit energie- oder medienbezogenen Herstellerangaben, soweit diese nicht vollständig aus dem Produkt- bzw. Datenblatt hervorgehen · bei kältetechnischen Geräten: Angabe des Kältemittels und, soweit verfügbar, des GWP-Wertes, sofern diese Angaben für die betreffende Position ausdrücklich gefordert werden Der Auftraggeber behält sich vor, die für die Wertung herangezogenen Angaben anhand der eingereichten Unterlagen zu verifizieren und bei Unklarheiten im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Angebotsaufklärung Aufklärung zu verlangen. Nicht nachgewiesene, widersprüchliche oder nicht belastbar zuordenbare wertungsrelevante Angaben können in der Wertung unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Keine Angebote eingegangen
1 Veröffentlichung
- 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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