AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5d0c9f48-2d69-48bd-b64c-e40903b387a8/

STADT IPHOFEN - Neuordnung und Umgestaltung Lange Gasse und Obere Gasse - Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §17 (11) VgV für Leistungen Ingenieurbauwerke (Mischwasserkanal, Regenwasserbewirtschaftung, Wasserleitung und Fernwärmebau) §§ 41 ff HOAI

Notice-ID: 5d0c9f48-2d69-48bd-b64c-e40903b387a8 · Procedure-ID: 52a12cb8-d8ab-4a99-bea4-ab8b34d2e9d2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Iphofen, Stadt Iphofen
Veröffentlicht
13.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Lange Gasse und der Marktplatz in der Stadt Iphofen sind das „Herzstück“ des bekannten fränkischen Weinortes. Durch erforderliche Grundsanierungen von Wasserleitungsnetz und Kanal sowie Neubau von Fernwärmeleitungen stehen umfangreiche Sanierungen im Straßenraum an. Der Planungsbereich umfasst den Straßenzug der Langen Gasse und Teilbereiche der Oberen Gasse. Für die Sanierung und Neubau von Mischwasserkanal, Regenwasserbewirtschaftung, Wasserleitung und Fernwärmebau mit Einbau der Tragschicht wird eine Nettobausumme von ca. 2.315.000,-€ angesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
30.11.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).