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Bauauftrag EU-Sektorenrichtlinie

Ausbau S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln - Pfahlprobebelastungskonzept Kölner Hbf

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen

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Beschreibung

Das Vorhaben „Ausbau S11 Kernpaket TM 7 – Köln Hbf.“ ist Teil des Projektes Ausbau S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln. Es sind Maßnahmen vorgesehen, die die Kapazität der S-Bahn-Stammstrecke steigern. Dazu gehört die Erstellung zusätzlicher S-Bahn-Gleise einschließlich zusätzlicher Bahnsteigkanten in Köln Hbf und Köln Messe/Deutz sowie die Optimierung der Leit- und Sicherungstechnik, um eine Taktverdichtung von bisher 3,3 Min. auf neu 2,5 Min. Zugfolgezeit zu erreichen. Das Projekt Ausbau S11 umfasst unter anderem die hier genannte folgende Teilmaßnahme im Bereich der DB InfraGO AG: - TM 7: Erweiterung des Bahnhofs Köln Hbf um zwei S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 12 und 13 einschließlich Gleisverbindungen). Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S11 am Kölner Hauptbahnhof ist eine Gründung von Stützen für den Fahrweg auf Bohrpfählen nach DIN EN 1536 vorgesehen, die in den Sedimenten der Rheinterrasse abgesetzt werden sollen. Aufgrund einer strengen Beschränkung der Pfahlkopfsetzungen auf ein Maß von 10 mm unter Gebrauchslast sollen die überwiegend axial beanspruchten Großbohrpfähle mit einer Mantel- und Fußverpressung hergestellt werden. Eine Besonderheit bei der Planung und Ausführung der Tiefgründung stellen im Untergrund befindliche Bauwerke (z. B. Tunnel) dar. Durch Untersuchungen im Rahmen von Pfahlprobebelastungen an drei separat hergestellten Versuchspfählen („Probebelastungspfähle“ im Sinne der DIN EN 1536) soll das voraussichtliche Trag- und Verformungsverhalten der geplanten Bauwerkspfähle bei einer statischen Beanspruchung sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung festgestellt werden. Die Versuchspfähle werden später nicht als Bauwerkspfähle genutzt.

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 9.342 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 120.068 €
Median 318.705 €
Oberes Quartil 945.656 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Standort Frankfurt Main, Hessen
Veröffentlicht 05.03.2026
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Köln
Laufzeit 01.06.2026 – 30.09.2026
Bindefrist (?) 24 Tage

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 304.708 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -10%
KMU-Bieteranteil 8%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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