AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 14:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5d26578e-1849-4e1b-bba3-22ffff76112d/

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Notice-ID: 5d26578e-1849-4e1b-bba3-22ffff76112d · Procedure-ID: 465164f1-544b-45b2-a4ab-e950acfdc178

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin
Veröffentlicht
03.04.2024
Frist (Submission)
06.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85311000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Sonnenallee 47-49 in 12045 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate
Beginn
15.07.2024
Ende
31.12.2024
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
103 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).