AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 10:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5d2705bd-4d41-476a-9ca9-89b84f073662/

Winterdienst mit Unternehmerfahrzeugen, GB Hameln 2026-2031

Notice-ID: 5d2705bd-4d41-476a-9ca9-89b84f073662 · Procedure-ID: b9cb6567-3b1a-4d38-87ab-d629a155e39e

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln, Hameln
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
547.725 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung von Winterdienst mit Unternehmerfahrzeugen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln. Bezirke der Straßenmeistereien Eschershausen und Hameln. Aufgeteilt auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in zwei Straßenmeistereibezirken, 3 Lose, 2026-2031: Einweisung: 15 Stück Streuen: ca. 1.650 Stunden Räumen und Streuen: ca. 465 Stunden Wartezeiten: ca. 70 Stunden Fahrzeugvorhaltung: 15 Stück

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
30.04.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).