AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5d2d8be9-6f0e-467a-832e-c820f6c825ec) · Abgerufen am 25.09.2026 13:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5d2d8be9-6f0e-467a-832e-c820f6c825ec/

Beschaffung über die Lieferung von Nahfeldgoniophotometer und weiteren dazugehörigen Komponenten gem. Anforderungen

Notice-ID: 5d2d8be9-6f0e-467a-832e-c820f6c825ec · Procedure-ID: 8d3f5532-4b7f-49b0-b70e-547c31653700

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Stammdaten

Auftraggeber
Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig
Veröffentlicht
13.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig beabsichtigt die Vergabe der Lieferung von Nahfeldgoniophotometer und weiteren dazugehörigen Komponenten gem. Anforderungen (in Bezug auf 2026-30118).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TechnoTeam Bildverarbeitung GmbH

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 13.09.2026 (12 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 23.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 28.09.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).