Umstellung des Matrix42 Lizenzmodells von unbefristeten Kauflizenzen mit Wartungsvertrag auf Subscription-Lizenzen
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
Bundesministerium für Verkehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 26.11.2026, 13:00 Uhr (noch 22 Tage)
Aktuell laufen 74 Ausschreibungen in „IT-Dienstleistungen" in Nordrhein-Westfalen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Die Vergabehandbücher des BMV sind in eine zentrale, webbasierte Wissensplattform zu überführen. Das System soll eine strukturierte und modulare Inhaltsverwaltung, Versionierung, Redaktion und Freigabeprozesse, Kollaborationsfunktionen, leistungsfähige Such- und Navigationsfunktionen sowie die Verknüpfung von Regelungstexten mit Vorlagen Formularen und Arbeitshilfen unterstützen. Bestandteil der Leistung sind insbesondere: - Bereitstellung eines SaaS-basierten CMS einschließlich Produktiv- und Testumgebung, - Migration und Strukturierung der bestehenden Inhalte, - Einrichtung von Rollen- und Berechtigungskonzepten, - Implementierung von Redaktions-, Prüf- und Freigabeworkflows, - Betrieb, Wartung und Support der Lösung, - Durchführung von Schulungen für Administratoren und Redakteure, - Bereitstellung optionaler KI-gestützter Funktionen auf Basis eines Retrieval-Augmented-Generation-(RAG)-Ansatzes gemäß Leistungsbeschreibung. Das System ist zunächst für die Nutzung durch interne Anwender des Geschäftsbereichs des BMV bereitzustellen und soll auch die Veröffentlichung ausgewählter Inhalte im Internet unterstützen. Die Lösung muss die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit sowie den Cloud-Betrieb im Umfeld der Bundesverwaltung erfüllen. ##### Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Das Eignungskriterium Nr. 3.1 wurde konkretisiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Bereitstellung eines digitalen Redaktions- und Content-Management-Systems für die Vergabehandbücher des Bundesministeriums für Verkehr einschließlich Migration der bestehenden Inhalte, Abnahme und Inbetriebnahme, Anwendungsbetrieb mit Support und Wartung, Schulungen sowie optionaler Weiterentwicklung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
F2 Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2- Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben.
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Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen.
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Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F3.1 Referenzen zum Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
Einführung eines Contentmanagementsystems
########
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von
nachweisen.
Alle Bereiche müssen kumulativ je Referenz nachgewiesen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F3.2 IT-Sicherheitszertifizierungen des Cloud-Dienstleisters (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gefordert wird ein Nachweis eines aktuellen BSI-C5-Testats Typ 2 des eingesetzten Cloud-Dienstleisters und eine aktuelle Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 139 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ sowie begleitender Unterstützungsleistungen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Implementierung einer workflowbasierten Rechnungsverarbeitung.
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