AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabebekanntmachung RPTU Kaiserslautern Fassaden- und Dachsanierung Gebäude 30 Mensa - Objektplanung Gebäude und Inneräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für den Umbau und die Modernisierung des Gebäudes, Leistungsphasen (LPH) 2-9 (LPH 2 und 7 in Teilen) gem. § 34 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen, insbesondere: - Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt E 5 der RLBau - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 44 Monate
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Neumahr Architekten BDA
- Vertragsabschluss
- 09.12.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 25.11.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Neumahr Architekten BDA (Kaiserslautern)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).