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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Gemeinde Weiskirchen · Weiskirchen · Saarland · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🤔 Vermutlicher Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH · Bonn (?)
💶 Zuschlagswert 1.833.864 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 23.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Telekom Deutschland GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 19.05.2025. Verändert wird die Frist für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. 5.1.12).

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 80 Pkt.
    Kosten

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angebo-ten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaft-lichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ darzulegen.

  • 2. Realisierungszeitraum 15 Pkt.
    Qualität

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verblei-benden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisie-rungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 10 Pkt.
    Qualität

    Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen . a) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verle-gemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Ka-belpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte b) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Up-stream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird nicht erreicht. Zudem betrifft die vorliegende Bekanntmachung die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Es wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen. Ob sich die Vergabekammer aufgrund dieser Rahmenbedigungen für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Telekom Deutschland GmbH 1.833.864 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 360 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 1.833.864 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 1.078 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 977.067 €
Median 3.071.347 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

1.833.864 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 29181 II 25
Verfahrensart Einzelvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Gemeinde Weiskirchen
Standort Weiskirchen, Saarland
Veröffentlicht 03.07.2026
CPV-Codes (3) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Weiskirchen
Laufzeit 84 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Telekom Deutschland GmbH · Bonn

Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.
Vertrag 23.02.2026

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 24.812 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.077 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 06.07.2026

Daten korrigieren →