Zertifikate
nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma
als Errichterunternehmen für Einbruchmeldeanlagen VdS-anerkannt bzw. VdS-zertifiziert
Samtgemeinde Ilmenau(LK Lüneburg) · Melbeck · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Wer Samtgemeinde Ilmenau(LK Lüneburg) beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →1.) Brandmeldeanlage: Die Montage und Inbetriebnahme ist durch eine nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma vorzunehmen. Der gültige Nachweis ist dem Angebot beizulegen. 2.) Einbruchmeldeanlage: Die ausführende Firma muss als Errichterunternehmen für Einbruchmeldeanlagen VdS-anerkannt bzw. VdS-zertifiziert sein. Der gültige Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Massenzusammenfassung BMA+EMA -1 x BMZ -1 x EMZ -1 x Übertragungseinrichtung -1 x Feuerwehrperipherie -ca. 130 Meldersockel -ca. 130 Multisensormelder -ca. 100 Akustische Signalgeber -ca. 50 DKM -ca. 6 Überwachungsmodule -ca. 2000m Ringleitung -ca. 1000m Kunststoffwellrohr -ca. 20 EMA BWM
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft den Neubau einer Brandmeldeanlage (BMA) und Einbruchmeldeanlage (EMA) für eine Schule in Deutsch Evern.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma
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