AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5da3b3ad-102b-4bb6-89ce-38a53a3ab59f) · Abgerufen am 29.09.2026 17:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5da3b3ad-102b-4bb6-89ce-38a53a3ab59f/

Redaktionsleistungen - KinderKinder, Los 1

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin
Veröffentlicht
21.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der beiden ausgeschriebenen Verträge sind die Erbringung von Redaktionsleistungen für die beiden Zeitschriften "KinderKinder" und "pluspunkt" . Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt, auf die über zwei verschiedene Projekträume im DTVP zugegriffen werden kann. Das jeweils einschlägige Los kann der Bezeichnung des Projektraums sowie den hinterlegten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Lose beinhalten folgende Leistungen: - Los 1: Redaktionsleistungen für KinderKinder - Los 2: Redaktionsleistungen für pluspunkt

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Universum Verlag GmbH
Vertragsabschluss
14.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).