Frist abgelaufen Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 5 Lose

Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung

Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)

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Beschreibung

Auftragsgegenstand ist das Ausführen von Leistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Stuttgart in insgesamt 4 Gebietslosen. Zusätzlich gibt es ein 5. Los, bei dem Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet zu erbringen sind.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe von Leistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung in Stuttgart, aufgeteilt in 4 Gebietslose und ein Los für Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 70 %
  • Qualität 30 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Eintragung Handelsregister

    Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssumme für Personenschäden: Deckungssumme je Schadensfall: 2 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 5 Mio. EUR Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme je Schadensfall: 1 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 3 Mio. EUR zusätzlich Umwelthaftpflichtversicherung 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Nachweis erforderlich - Eigenerklärung ist nicht ausreichend) Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Im Rahmen der Einzelbestellungen ist es erforderlich, dass der Bieter Lagerfläche für 25 Europaletten pro Quartal für Kabel und Leuchten und Fläche für 2 große Kabeltrommel (Erdkabel 5x10mm², 500m) bereitstellen kann sowie zusätzlich 15m x 5m für Masten Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    über Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ p.a.mit Leistungsdatum 2019-2025 Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Erklärung über den zur Verfügung stehenden Fuhrpark im Dokument technische Eignung. Erklärung über die zur Verfügung stehenden Hardware zur Dokumentation im Dokument technische Eignung. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Erfahrung im Freileitungsbau - Nachweis über Anlage 4 Nachweis von mind. 1 vergleichbaren Referenz mit Leistungsdatum 2019 - 2025 (Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ - Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Mindestkriterium "Lichtpunkte Großstadt" verwendet werden Erfahrung "Lichtpunkte Großstadt"- Nachweis über Anlage 5 - In einer Großstadt > 100.000 Einwohner - Mit Leistungsdatum 2019-2025 - Rahmenvertrag oder Großprojekt mit >10.000 Lichtpunkte - Name des Referenzgebers/ Unternehmens Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Erfahrung "Freileitungsbau" verwendet werden Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen. Angebote, die nicht mindestens jeweils 1 wertbare Referenz angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdfn wird hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 277.472 €
Median 653.899 €
Oberes Quartil 1.027.492 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart

vergabeberatung@staatsanzeiger.de
+49 711-66601-496

14.900.000 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 28.01.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SNETZE-2025-0011
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stuttgart Netze GmbH
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 05.12.2025
CPV-Codes (3) 50232110 · Reparatur und Instandhaltung
50232000 · Reparatur und Instandhaltung
50232100 · Reparatur und Instandhaltung
(Was ist das?)
Lose 5 (max. 5 bewerbbar · max. 3 gewinnbar)
Erfüllungsort Stuttgart
Laufzeit 01.05.2026 – 30.04.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 64 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.7

Historischer Durchschnitt aus 114.617 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.905 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 74%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stuttgart Netze GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →