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Rheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V. · Berlin · Berlin · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 21.08.2026, 12:00 Uhr (noch 21 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Durchführung von sechs Arten von Fahrsicherheitstrainings zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
- Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 1.500.000 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen.
- Bieter müssen ihre spezifische Expertise in der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings durch entsprechende Referenzen nachweisen.
Die Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 185 Pkt.
Preis pro Stunde
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Kosten 45 Pkt.
Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
§ 44 Abs. 1 VgV — Eigenerklärung, ob ein Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister besteht oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne nicht besteht, ist eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungenin den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmern durchgeführt wurden.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführenden Fahrsicherheitstraining - über eine gültige PKW- und Transporter-Trainerlizenz bzw. eine Schulung für den Einsatz in E-Fahrzeugseminaren verfügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage
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Geschätzter Wert 1.500.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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