AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TGA Gebäudeautomation, MSR - Neubau Gymnasium Herrsching
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Starnberg, Starnberg
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Notice-Typ
- cont-modif
- CPV-Code
- 45315700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching die Leistung "TGA Gebäudeautomation, MSR". Gemäß dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis war die Inbetriebnahme der Gebäudeautomation für das Gesamtgebäude als ein zusammenhängender Vorgang vorgesehen. Die Steuer- und Regeltechnik, einschließlich der Anbindung an die übergeordnete Gebäudeleittechnik (GLT), sollte in einem abgestimmten, einmaligen Ablauf erfolgen. Im Laufe der Bauausführung wurde seitens des Auftraggebers mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme zeitlich und räumlich getrennt nach Gebäudebereichen erfolgen soll. Konkret betrifft dies eine separate Inbetriebnahme der Bereiche A / B und Sport sowie eine nachgelagerte Inbetriebnahme der Bereiche C / D und Küche. Die Aufteilung der Inbetriebnahme stellt eine Bauablaufänderung dar, die zu zusätzlichem personellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand führt. Durch die Teilinbetriebnahme ist ein Mehraufwand entstanden. Da die Anlagen alle zusammenhängen und auch für den gemeinsamen Betrieb ausgelegt und geplant sind, waren umfangreiche Umprogrammierungen und Änderungen in den vorgesehenen Abläufen notwendig, um diese unabhängig von einander zu betreiben. Um den finalen, geplanten Endzustand herzustellen sind erneut Parametierungs- und Programmierarbeit notwendig. Die vorher gemachten Anpassungen müssen wieder rückgängig gemacht werden und die Anlage muss in den vorgesehenen Betrieb überführt werden.
Vergabe-Status
- Vertragsänderung
- Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
- Vertragsabschluss
- 17.06.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- ENGIE Deutschland GmbH (Deggendorf)