AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 21:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e025ec1-9f68-4d0f-99c1-cf0d33fcb02c/

Leistung Medientechnik, Neubau CF II u. HCTI

Notice-ID: 5e025ec1-9f68-4d0f-99c1-cf0d33fcb02c · Procedure-ID: 3747b7da-230a-4d02-9260-1d039f1c0cc2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
KFE Klinik Facility Management Hamburg Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
15.01.2024
Frist (Submission)
21.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232000 — Bauleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Inhalt des Leistungsverzeichnis ist die Errichtung einer Medientechnischen Anlage mit Schnittstelle zur kundeneigenen Videokonferenztechnik. Die Übergabe erfolgt in den 19 - Racks, der für die VK-Technik benötigte Platzbedarf ist im Vorwege abgestimmt und bei Auslegung der Rackgrößen berücksichtigt worden. Der für die Medien und Videokonferenztechnik notwendige Kabelzug, wird als Vorabmaßnahme durch das Gewerk ELT ausgeführt. Die IBN der Medien und VK Technik erfolgt gemeinsam mit dem Lieferanten der VK-Technik. Projektierung, Aufbau, Dokumentation und Prüfung einer medientechnischen Anlage gemäß Leistungsbeschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).