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Ersatzbeschaffung eines Mehrzweck-Nutzfahrzeuges für den städtischen Betriebshof Weinheim
Stadt Weinheim · Weinheim · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines leistungsstarken, nachhaltigen und zuverlässigen Mehrzweck-Nutzfahrzeugs, die die betrieblichen Anforderungen erfüllt und die bestehende Fahrzeugflotte optimal ergänzt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung eines betriebsbereiten Neufahrzeugs, das den technischen und funktionalen Anforderungen der Vergabeunterlagen sowie dem Stand der Technik entspricht. Die Stadt Weinheim legt großen Wert auf Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit der Anschaffung des neuen Mehrzweck-Nutzfahrzeugs soll nicht nur der vielseitige kommunale Einsatz effizienter und umweltschonender gestaltet werden, sondern zu-gleich ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherstellung eines leistungsfähigen Betriebshofs geleistet werden. Die Haupttätigkeiten sind: • Lieferung eines Mehrzweck-Nutzfahrzeuges • Einweisung der Mitarbeitenden bei der Stadt Weinheim • Bediener- und Werkstattschulung nach DGUV Als Referenzprodukt für diese Ausschreibung dient der Unimog Geräteträger U430. Es können Angebote für gleichwertige oder vergleichbare Fahrzeuge eingereicht wer-den, die hinsichtlich Leistung, Ausstattung, Funktionalität und Einsatzmöglichkeiten den Anforderungen des Unimog U430 entsprechen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
50
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Leistung 50 %Qualität
50
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 86 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Knoblauch GmbHZuschlagswert 244.770 €1 Veröffentlichung
- 27.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.200 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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