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Trockenbauarbeiten - 3. Bauabschnitt Schule Schönkirchen
Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · Heikendorf · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Umbau und Erweiterung Schulzentrum Schönkirchen - 3. Bauabschnitt Grund und Gemeinschaftsschule Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen. Der Neubau, die Sanierung und die Erweiterung beinhalten drei Bauabschnitte. 1. BA NaWi-Fachklassentrakt 3-geschossig 2. BA Grundsanierung mit Neueinrichtung der Förderschule 3-geschossig 3. BA Neubau der Grundschule 2-geschossig Im 3. Bauabschnitt werden 2 Bestandsgebäude und ein Verbindungsgang abgebrochen. Auf der freiwerdenden Fläche wird die neue Grundschule mit Aula in Massivbauweise errichtet. In geringem Umfang sind Umbauarbeiten an angrenzenden Gebäudeteilen vorgesehen. Beschreibung der Baumaßnahme / Gebäudebeschreibung: Der Hauptteil des neuen Schulgebäudes wird zweigeschossig mit Erd- und Obergeschoss gebaut. Ein Verbindungsteil zum Bestand verfügt über Keller und Erdgeschoss. Baukonstruktion und Materialien: Das Tagsystems besteht aus Stahlbetonsohle + Streifenfundamenten, Stahlbetondecken,-wänden, -stützen und -pfeilern sowie Mauerwerk. Im Kellergeschoss und der Aufzugsunterfahrt sind sowohl Sohle als auch aufgehenden Stahlbetonwände als WU-Konstruktion geplant. Wände in repräsentativen Bereichen werden als Sichtbeton ausgeführt. Gleiches gilt für eine Sitzstufen- und Treppenanlage in der Aula. Ebenfalls in der Aula kommen in Wandbereichen Akustikpaneele zum Einsatz. Der größte Teil der Wände wird geputzt und nach dem Aufbringen eines Vlieses gestrichen. Die Bodenbeläge des Gebäudes sind zum geringen Teil gefliest, der überwiegende Teil ist ein Design Boden auf Polyurethan Basis. In untergeordneten Räumen im Kellerbereich wird der Estrich beschichtet. In allen Fluren und Räumen wurden mit Ausnahme der Aula werden Abhangdecken verbaut. In den Räumen im Regelfall als akustisch wirksame Rasterdecke, in den Fluren als Bandrasterdecke. Die Flachdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte mit einer Gefälledämmung und einer bituminösen Dachhaut. Zusätzlich ist ein Gründachaufbau und in Teilen eine Ausstattung mit eine
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Trockenbauarbeiten im 3. Bauabschnitt der Schule Schönkirchen.
- Es handelt sich um eine offene Verfahrensart.
- Der Erfüllungsort ist Schönkirchen.
Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Trockenbauarbeiten im Rahmen des 3.
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Preis 100 %
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
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Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Eintragung in Berufsregister, soweit nötig. Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
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Eintragung Handelsregister
- Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft. Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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