AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für das Projekt „Wohnen im Alter“ der Gemeinde Fridolfing
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Fridolfing, Fridolfing
- Veröffentlicht
- 18.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 105.687 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Fridolfing plant ein Angebot für „Wohnen im Alter“. Das Grundstück liegt direkt nach der Kirche ortsauswärts an der Rupertistraße. Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Die Bauabschnitte werden getrennt voneinander realisiert. Die Gebäudeformen sollen sich an der ortsüblichen Bauweise der Langhäuser mit Satteldach orientieren. Die Baukonstruktion wird als Massivbau geplant. Der AG hat es sich zum Ziel gesetzt, den zu planenden und zu errichtenden Neubau möglichst nachhaltig zu errichten und bewirtschaften zu können. Geplant ist ein Energiestandard mindestens KfW 40+ oder KfW 55. Die weiteren Informationen zum Projekt sind Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage C - C.2.) sowie dem beigefügten Erläuterungstext zum Projekt (Vergabeunterlage C - C.3.) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Machbarkeitsstudie sich noch auf die Verwirklichung des Projekts im Holzbau bezieht. Hier ausgeschrieben werden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung. Zu den Inhalten der Leistung siehe Ziffer 5.1. dieser Auftragsbekanntmachung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.05.2024
- Ende
- 30.09.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- ALTMANN Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 15.05.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 03.05.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.