AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e469a35-ab89-48ee-b2b9-d7199dfd7a66/

Verbrauchsmaterialien für Photopherese-System Cellex ECT Kits

Notice-ID: 5e469a35-ab89-48ee-b2b9-d7199dfd7a66 · Procedure-ID: 6ea5a87a-9e25-4e1a-a5ed-8040f7c9a454

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Essen (AöR), Essen
Veröffentlicht
04.11.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In der Klink für Dermatologie werden Patienten mit einer immunvermittelten Krankheit behandelt. Mit dem CELLEX Photopherese-System der Fa. Therakos wird die extrakorpolae Photopherese (ECP) durchgeführt. Zur lebensnotwendigen Fortführung der ECP organtransplantierter Patienten bei GvHD. Die CELLEX-Geräte sind die einzigen verfügbaren CE-zertifizierten geschlossenen Systeme für die extrakorporale Photopherese. Die THERAKOS Photopherese ist das einzige validierte, automatisierte und integrierte Photophereseverfahren. Die Geräte sind patentrechtlich geschützt. Die Beschaffung der Kits kann nur über die Therakos Deutschland GmbH erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
04.11.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 14.11.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).