AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e5ee6d1-6a7b-4b80-804e-e8450b7645cd/

Fachplanung ELT Ortskernsanierung Überauchen, Sanierung des Gebäudes Bondelstraße 25

Notice-ID: 5e5ee6d1-6a7b-4b80-804e-e8450b7645cd · Procedure-ID: a108d96e-e972-48eb-8859-a1d591a5df5c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Brigachtal, Brigachtal
Veröffentlicht
01.03.2024
Frist (Submission)
08.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Brigachtal beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes in der Bondelstraße 25 in der Ortsmitte von Überauchen im Zuge eines laufenden Ortskernsanierungsprogrammes. Das Objekt auf der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg nach dem Denkmalschutzgesetz - DSchG § 2 gelistet. Im Vorhinein wurden die Planungsleistungen LPH 1 - 2 beauftragt. Diese Planungsleistungen sind Grundlage der nunmehr zu erbringenden Planungsleistungen. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Fachplanungsleistungen (Leistungsphasen 3 - 9) für die technische Ausrüstung (Elektroinstallationen § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 4/5 (§ 53 HOAI). Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).