Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima · Mainz · Rheinland-Pfalz · Oberste Landesbehörde

Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks in 20 ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Fußverkehrs-Checks in 20 Kommunen.
  • Die Leistung umfasst Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
  • Die detaillierte Aufgabenbeschreibung ist entscheidend für die Angebotserstellung.

Die Ausschreibung umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks in 20 Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028
  • Leistung 70 %
    Qualität

    Die Leistung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: - Darstellung der Gesamtkonzeption (50 Punkte) - Arbeitsgestaltung (10 Punkte) - Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams (10 Punkte) Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).

  • Preis 30 %

    Grundlage ist der Gesamtbruttopreis (Wertungspreis gemäß Preisblatt). Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt, - über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt, - mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist, - speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt, - exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regel-werke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt und - in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Das gesamte Projektteam verfügt über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 569 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.115 €
Median 493.345 €
Oberes Quartil 1.830.802 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Vergabenummer 045-0016#2026/0008-0801 8101
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 01.10.2026
CPV-Code 75131000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Erfüllungsort Mainz, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 2 Jahre
Bindefrist (?) 4 Wochen
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 49.173 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.559 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 59%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 02.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima · Mainz