AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDVLLZA/documents) · Abgerufen am 18.09.2026 19:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e802cee-03c6-4f41-8de7-31d4719b8d6b/

Strukturelle Weiterentwicklung NWL 2025 - 2027

Notice-ID: 5e802cee-03c6-4f41-8de7-31d4719b8d6b · Procedure-ID: 532b8317-aba8-4419-987c-bbd7fa1b171b

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe, Unna
Veröffentlicht
06.10.2025
Frist (Submission)
07.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79410000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
660.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe "Strukturelle Weiterentwicklung NWL 2025 - 2027" ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen sowie Unterstützung in den Bereichen Projektmanagement (inklusive Projektplanung und -steuerung, der Moderation von Gesprächen und Veranstaltungen, der Dokumentation im Rahmen von Protokollen, Präsentationsmaterial sowie Texten für die Erstellung von Beschlussvorlagen), Organisationsentwicklung und Monitoring. Die genauen Aufgabenbestandteile ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).