Offenes Verfahren Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Dachabdichtungsarbeiten 2A

Klinikum Neumarkt - Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

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    Dachabdichtungsarbeiten 2A
    🏆 Schindler Haus- und Dachpflege GmbH & Co.KG · Sondershausen
Auftragnehmer
  • Schindler Haus- und Dachpflege GmbH & Co.KG · Sondershausen Mittleres Unternehmen
💶 Zuschlagswert 714.814 €
👥 Eingegangene Angebote 8
📅 Zuschlagsdatum 20.05.2026

Beschreibung

ca. 2700 m² Untergrundvorbereitung ca. 2700 m² Bitumenvoranstrich ca. 2700 m² Dampfsperre ca. 1850 m² Dachdämmung Steinwolle, d= 100 ca. 1200 m² Gefälledämmung Steinwolle ca. 1575 lfm Verbundbleche ca. 2835 m² Dachabdichtung lose verlegt mit Auflast ca. 1110 m² Dachbegrünung inkl. Unterbau ca. 1185 m² Kiesschüttung aus gew. Rundkies d= 5 cm, inkl. Unterbau ca. 350 lfm Dachrandabdeckung inkl. Unterbau ca. 18 Stk. RWA/Lichtkuppeln von 150x150 bis 120x120 cm inkl. Zubehör ca. 47 Stk. Absturzsicherungen ca. 50 Stk. Schaumglaswürfel 300x450x400 mm ca. 42 Stk. Flachdachablauf DN 100 ca. 14 Stk. Attikaabläufe

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Dachabdichtungsarbeiten 2A
  • Preis

    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 714.814 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Schindler Haus- und Dachpflege GmbH & Co.KG
    Zuschlagswert 714.814 €

    1 Veröffentlichung

    • 20.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.973 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 194.000 €
Median 396.548 €
Oberes Quartil 645.251 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Klinikum Neumarkt - Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. · Neumarkt i.d.OPf.

vergabestelle@sppm.de
000

714.814 €
Zuschlagswert

Vergabenummer KLNM29-BA2-1133
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Neumarkt i.d.OPf., Bayern
Veröffentlicht 20.05.2026
CPV-Code 45261410
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 8
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 7,1) (?)
Erfüllungsort Neumarkt in der Oberpfalz
Laufzeit 16.11.2026 – 28.09.2027

Auftragnehmer (?)
Schindler Haus- und Dachpflege GmbH & Co.KG Mittleres Unternehmen
Vertrag 20.05.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 318.746 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.567 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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