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Projekt Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf
Gemeinde Swisttal · Swisttal · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenO b j e k t p l a n u n g H o c h b a ugesch. 890.000 €🏆 Kasper Kramer Architekten GmbH · Köln
- Kasper Kramer Architekten GmbH · Köln
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Planung eines multifunktionalen Neubaus einer Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf.
- Der geschätzte Wert der Dienstleistung beträgt 890.000 EUR.
- Die Leistung umfasst die Fertigstellung der Leistungsphase 3 und die Integration verschiedener Fachplanungen.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Gebäudetechnik, Brandschutz, Küchenplanung und Außenanlagen.
- Die Möblierung des Dorfsaals ist als zusätzliche Nebenleistung zu planen und auszuschreiben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Nach einem mehrjährigen partizipativen Prozess hat die Gemeinde Swisttal 2021 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die drei bevölkerungsreichsten Ortsteile des Gemeindegebietes veröffentlicht. Insbesondere in den drei Ortsteilen Odendorf, Buschhoven und Heimerzheim zeichnet sich ein struktureller Wandel ab. Die aus dem ISEK der Gemeinde Swisttal hervor gehenden Projekte sind gezielte Maßnahmen zur Steuerung des strukturellen Wandels. Ortsteil Swisttal - Odendorf Der Ortsteil Odendorf liegt ganz im Südwesten der Gemeinde, in unmittelbarer Nähe zu den Städten Euskirchen und Rheinbach. Odendorf verfügt über Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Einzelhandels-, Freizeit und Dienstleistungsangebote. Er stellt einen bedeutenden Nahversorgungsschwerpunkt im Gemeindegebiet dar. Innerhalb des Ortes, neben der Kirche an der Flamersheimer Straße befindet sich auch die „Schule am Zehnthof“, eine offene Ganztagsgrundschule. Aufgrund steigender Schülerzahlen und den Anforderungen der Inklusion sieht der Schulentwicklungsplan (Stand 2025) für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 – mit einem Ausblick bis 2038/39 und darüber hinaus – den Ausbau aller Klassen zu dreizügigen Jahrgängen vor. Des Weiteren ist langfristig der Ausbau der derzeit offenen Ganztagsbetreuung (OGS) auf 100% bis zum Jahr 2029/30 vorgesehen. Ab August 2026 wird in Nordrhein-Westfalen schrittweise ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS eingeführt, beginnend mit der ersten Klasse. Eine pauschale Prognose steigender Schülerzahlen für das gesamte Gemeindegebiet kann nicht angenommen werden. Für den Ortsteil Odendorf ist bis einschließlich 2028/29 von steigenden Schülerzahlen und einer durchgängigen Dreizügigkeit in allen Jahrgängen auszugehen. Ab dem Schuljahr 2029/30 wird eine rückläufige Entwicklung erwartet. Dennoch wurden die räumlichen Kapazitäten so ausgelegt, dass mittel- und langfristige Schwankungen berücksichtigt werden können. Gleichzeitig befindet sich der Dorfsaal
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Be-deutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsenta-tions- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 70 % in die End-wertung einfließen, es sind somit maximal 70 Punkte zu erreichen. 70 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor
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Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. 30 %Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhand-lungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 890.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 119 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kasper Kramer Architekten GmbHZuschlagswert 1.416.787 €1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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