AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 08:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e9dc7a5-f3c9-41ed-b8ec-e30a971c074a/

Umbau_ESTW-A_L90_Strecke 2657 ESTW-A Ründeroth

Notice-ID: 5e9dc7a5-f3c9-41ed-b8ec-e30a971c074a · Procedure-ID: f701e154-5174-40f5-b288-147457d61f10

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
29.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34632200 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Bahnhof Ründeroth soll zur besseren Anbindung der Südseite ein Reisendenüberweg entstehen. Im Zuge dessen wird der Bahnsteig um 4 Meter in Richtung Engelskirchen verlängert. Zur vollen Ausnutzung der Bahnsteiglänge bedarf es einer Anpassung der LST im Bahnhof. LST Konzept: Die Signale werden 51P1 und 51P2 werden um 11m in Richtung Engelskirchen versetzen. Die Haltetafel wird analog dazu ebenfalls um 11m verschoben. sodass sie 5m vor dem Signal P2 verbleibt. Der Abstand der Signale zur Gleismitte und die Ausrüstung der Signale verändert sich infolge dieser Maßnahme nicht. Beide Hauptsignale sind mit Zs1 ausgerüstet. Signal 51P1 soll künftig Ks1 zeigen können. Versetzung der dazu zugehörigen Komponenten u.a. Achszähler, PZB Magnete.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.04.2026
Ende
28.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
27.04.2026
Zuschlagsentscheidung
27.04.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).