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Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH; Beschaffung von Abrechnungsdienstleistungen für die ambulante Rezeptabrechnung in Krankenhausapotheken einschließlich Software
Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenBeschaffung von Abrechnungsdienstleistungen für die ambulante Rezeptabrechnung in Krankenhausapotheken einschließlich Software🏆 Noventi HealthCare GmbH · Oberhausen
- Noventi HealthCare GmbH · Oberhausen
Beschreibung
Die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH, in der Schornau 23-25, 44892 Bochum (Auftraggeberin), beabsichtigt die Beschaffung von Abrechnungsdienstleistungen für die ambulante Rezeptabrechnung in Krankenhausapotheken einschließlich Software mit Leistungsbeginn ab 01.01.2024. Die Software muss die gesetzlichen Anforderungen zur Einführung des E-Rezeptes erfüllen. Der Auftraggeber schreibt die Leistung nach den Bestimmungen der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens aus. Die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH beabsichtigt die Neuausschreibung der ambulanten Apothekenabrechnung, einschließlich einer neuen Software des E-Rezepts, für alle Krankenhausträgergesellschaften im Verbund der Knappschaft Kliniken.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebot/niedrigste Summe 70 %Preis
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nach Kriterien 30 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49(228)94990 Fax: +49(228)9499163 Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Noventi HealthCare GmbH1 Veröffentlichung
- 26.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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