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Beschaffung SIM/STORM Forschungsmikroskop
Universitätsmedizin Frankfurt am Main · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Nikon Deutschland
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Nikon Deutschland. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das hochauflösendes Lichtmikroskop wird von der Universität Frankfurt am Main (Fachbereich Medizin) und dem Universitätsklinikum Frankfurt benutzt und soll am Standort des Klinikums und damit Fachbereichs untergebracht werden. Im hier dargelegten Antrag wird ein hochauflösendes Lichtmikroskop beantragt. Das beantragte Mikroskop soll zwei hochauflösende Technologien vereinen:„stochastic optical reconstruction microscopy“ (STORM) und „structured illumination microscopy“ (SIM). Ein solches Instrument erlaubt die Auflösung weit unter dem Diffraktionslimit und kann Strukturen bis etwa 15 nm auflösen. Weiterhin können in Lebendzellen mittels „livetracking“ grundlegende zelluläre Vorgänge wie beispielsweise das Formen von Membranausstülpungen zeitlich aufgelöst und abgebildet werden. Ein solches Mikroskop ist am Standort des Fachbereichs nicht verfügbar und schließt eine große Lücke des wissenschaftlichen Bedarfs. Mit Hilfe dieses Mikroskops lassen sich hochauflösend Zelloberflächenrezeptoren abbilden und deren Organisation charakterisieren, Einzelmolekül-Bewegungen in Lebendzellen analysieren, grundlegende Zelluläre Mechanismen wie zelluläre Lipiddynamiken und Ferroptose verstehen, intrazelluläre Vesikelbewegungen in Leukämien charakterisieren, grundlegende RNA-Funktionsmechanismen wie RNA-DNA-DNA Triplexe aufklären und Mechanismen der Hirntumorentstehung entschlüsseln.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 1 %
100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Nikon DeutschlandZuschlagswert 689.057 €1 Veröffentlichung
- 25.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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