AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 18:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5eecdd3d-5fbf-49fc-bd9f-aa04d5aa6d90/

Sicherheitsdienst für eine Asylunterkunft in der Paul-Klee-Str. 13 und 15 in 86456 Gablingen im Landkreis Augsburg

Notice-ID: 5eecdd3d-5fbf-49fc-bd9f-aa04d5aa6d90 · Procedure-ID: b2223fb3-4ed0-4925-9454-07bce69a8fae

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
29.01.2024
Frist (Submission)
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sicherheitsdienst in einer dezentralen Asylunterkunft in Gablingen im Landkreis Augsburg: - dauerhafte Zugangs- und Anwesenheitskontrolle - Unterbindung von Fremdzutritt und Taschenkontrollen - Durchsetzung Hausrecht und Ordnung - durchgehende Bestreifung des Objekts und des Außenbereichs - Sicherstellung des häuslichen Friedens - Einhaltung des Brandschutzes - Deeskalation bei Streitigkeiten - Überwachung der Essensausgaben - Vorbeugung und Unterbindung von Störungen von außen - Ansprechpartner für Betreiber, Bewohner und Sicherheitsbehörden - Übernahme einfacher administrativer Tätigkeiten vor Ort - Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts mit den Sicherheitsbehörden

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).