AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ef7e45b-bb38-41da-88dc-13ba7e4e0b0b/

Werkinstandhaltung von System Kranfahrzeuge der Bundeswehr

Notice-ID: 5ef7e45b-bb38-41da-88dc-13ba7e4e0b0b · Procedure-ID: 71a8320b-ca31-4a74-904c-28f5a23fdd1e

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Stammdaten

Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
Veröffentlicht
15.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50630000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2031 des Systems Kranfahrzeuge der Bundeswehr in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR): 3810-12-408-2897 MOBILKRAN, GESCHUETZT 3810-12-401-3321 BERGE-/KRAN-FZG GESCHUETZT 3810-12-305-6228 FZG-KRAN LEICHT TMIL 3810-12-305-6229 - FZG-KRAN MITTEL TMIL 2510-12-410-6342 VERLASTUNGSGESTELL, KRANZUBEHÖR 2510-12-410-6355 VERLASTUNGSGESTELL, KRANZUSATZGEWICHTE GeschMobKr 2510-12-410-6375 2510-12-410-6375 - VERLASTUNGSGESTELL, FZGZUB GeschBKF

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).