AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f0587be-4323-4fb5-85de-cba52674f7b0/

Essenslieferung an Schulen in städtischer Trägerschaft Rotenburg (Wümme)

Notice-ID: 5f0587be-4323-4fb5-85de-cba52674f7b0 · Procedure-ID: 940cb0e9-5956-4351-8d2c-082e9891a84a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rotenburg (Wümme), Rotenburg (Wümme)
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15897300 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Zuschlagswert
203.084 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Mittagsessensverpflegung für die Kinder an allen Schulen (= drei Grundschulen und eine weiterführende Schule mit zwei Standorten im Stadtgebiet) in der Schulträgerschaft der Stadt Rotenburg (Wümme). Die Lieferung erfolgt dabei in Komponentenform, die vor Ort zubereitet und ausgegeben werden. Warmlieferungen (bereits servierfertiger Essen) sind nicht zugelassen und von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.10.2025
Zuschlagsentscheidung
06.10.2025
Angebotsspanne
156 – 208 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).