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Lieferung und Einbau eines GPU-Clusters
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement · Frankfurt am Main · Hessen · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung und Einbau eines GPU-Clusters🏆 AMBER AI & Data Science Solutions GmbH · Oberhaching
- AMBER AI & Data Science Solutions GmbH · Oberhaching
Beschreibung
Das Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität betreibt mit dem Rechner GOETHE-NHR einen der schnellsten Hochleistungsrechner (HLR) des Nationalen Hochleistungsrechnens (NHR). Zusätzlich wird noch ein Tier-3 System, der FUCHSCSC betrieben. Dieser Cluster soll um eine CPU- und GPU-Partition erweitert werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll im Los 2 für bis zu 3,5 Millionen Euro GPU-Nodes und Infiniband-Netzwerk Komponenten beschafft werden. - Los 1: Lieferung und Einbau eines CPU-Clusters - 9_40_40_VgV_EM21A_CSC_01_25 - Los 2: Lieferung und Einbau eines GPU-Clusters - 9_40_40_VgV_EM21A_CSC_02_25 Die beiden Lose werden in zwei getrennten Vergabeverfahren vergeben. Das Los 1 wurde bereits veröffentlich und wird wegen Dringlichkeit als beschleunigtes offenes Verfahren durchgeführt. Sie können für eines der beiden Lose oder für beide Lose ein Angebot einreichen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen. Der Auftrag wird mit Zuwendungsmitteln finanziert. Daher sind die in den Vergabeunterlagen genannten Fristen bzw. Vorgaben zwingend einzuhalten.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis GPU-Cluster 30 %Preis
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Nachkaufpreis GPU-Node 30 %Preis
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Nachkaufpreis Infiniband-Switch 20 %Preis
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Wertungskriterium HPLinpack 10 %Qualität
Mit diesem Wertungskriterium wird die Leistung des angebotenen Clusters im HPLinpack bewertet. Die Leistung wird gemessen in GFlop/s.
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Wertungskriterium Gromacs 10 %Qualität
Mit diesem Wertungskriterium wird die Leistung des angebotenen Clusters im Gromacs-Benchmark bewertet. Die Leistung wird gemessen in ns / day.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.500.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AMBER AI & Data Science Solutions GmbH1 Veröffentlichung
- 02.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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