AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWZMXFK/documents) · Abgerufen am 22.09.2026 13:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f470c16-7b67-4d89-b02f-a5cef6143790/

Stadtbahnverlängerung Garbsen - Erdwärme

Notice-ID: 5f470c16-7b67-4d89-b02f-a5cef6143790 · Procedure-ID: 1c4ddd4b-de27-4362-b180-a4c8678148ee

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Stammdaten

Auftraggeber
TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover
Veröffentlicht
25.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Nahverkehrsplan ist die Verlängerung der Stadtbahnstrecke C-West (Stadtbahnlinie 4 Garbsen-Roderbruch) vom heutigen Endpunkt Garbsen Auf der Horst am Einkaufszentrum Planetencenter in Richtung Norden über die Bundesautobahn 2 (BAB 2) in das neue Zentrum der Stadt Garbsen vorgesehen. Geplant ist eine ca. 1,1 km lange Neubaustrecke mit zwei Hochbahnsteigen. Im Rahmen der Gesamtplanung und im Zusammenwirken mit den anderen fachtechnischen Gewerken hat die Planung bzw. Umlegung der Erdwärmeanlage des Rathauses der Stadt Garbsen zu erfolgen mit dem Ziel, die Versorgung des Rathauses zu erhalten.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).