AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f4c1817-31d1-4ec0-8f3e-d6b1bf3108a3/

Dienstrad-Leasing

Notice-ID: 5f4c1817-31d1-4ec0-8f3e-d6b1bf3108a3 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d460631167

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Friesland, Jever
Veröffentlicht
05.03.2026
Frist (Submission)
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34430000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Angebot eines Fahrradleasings auf der Grundlage von Einzel-Leasing-Verträgen für die Beschäftigten des Landkreis Friesland und des Zweckverbands Veterinäramt Jade Weser über einen Zeitraum von 48 Monaten ab Auftragsvergabe auf Basis des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Als Höchstmenge ist von der Gesamtanzahl aller teilnahmeberechtigten Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung (Landkreis Friesland 1000 MA, Zweckverband Veterinäramt Jade Weser 60 MA) auszugehen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).