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Lieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz · Rheinland-Pfalz
1 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLBM Bad Kreuznachgesch. 989.454 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 2 VergebenLBM Cochem-Koblenzgesch. 926.600 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 3 VergebenLBM Diezgesch. 959.400 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 4 VergebenLBM Gerolsteingesch. 893.800 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 5 VergebenLBM Triergesch. 677.464 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 6 VergebenLBM Kaiserslauterngesch. 427.850 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 7 VergebenLBM Speyergesch. 142.624 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 8 VergebenLBM Wormsgesch. 350.848 €🏆 SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
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Los 9 VergebenLBM Cochem-Koblenz SILOgesch. 80.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 10 VergebenLBM Diez SILOgesch. 20.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 11 VergebenLBM Gerolstein SILOgesch. 65.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 12 VergebenLBM Trier SILOgesch. 60.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 13 VergebenLBM Kaiserslautern SILOgesch. 30.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
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Los 14 VergebenLBM Worms SILOgesch. 5.000 €🏆 Hamann GmbH · Nickenich
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Los 15 VergebenLBM Bad Kreuznach SILOgesch. 20.000 €🏆 Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Kassel
- Hamann GmbH · Nickenich
- SWS-Winterdienst GmbH · Heilbronn
Beschreibung
Beschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2025/2026 und 2026/2027 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz - Gesamtmenge 66.000 Tonnen - unterteilt in 15 Lose
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 800 Pkt.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
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Qualität 200 Pkt.
Natriumchlorid-Gehalt - 10 % Siebanalyse: Anteil Kornfraktion < 0,125 mm - 5 % Webbasiertes Bestell- und Managementsystem - 5 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Deutscher Straßen-Dienst GmbH · Hamann GmbH · SWS-Winterdienst GmbHZuschlagswert 4.442.167 €2 Veröffentlichungen
- 22.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 23.09.2025 Auch in TED EU publiziert
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