AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
FFH-Stichprobenmonitoring Amphibien Baden-Württemberg 2026 - 2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 16.01.2026
- Frist (Submission)
- 18.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90721700 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 247.211 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Erhebung von Daten zu Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen für die Artengruppe Amphibien in den bereits festgelegten Untersuchungsflächen für die Jahre 2026-2028. Sie dienen einerseits zur Erfassung von Untersu-chungsflächen (UF), die im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings (BuSMo) teil der Erfassung in der kontinentalen Region sind. Andererseits werden für zwei Amphibienarten (Bombina variegata und Hyla arborea) zusätzliche UF nach gleichen Monitoring Vorgaben für eine landesweite Auswertung (LaSMo) erhoben. Beide Zielsetzungen werden zusammengefasst bearbeitet.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Regierungsbezirk Stuttgart
- Geschätzter Wert
- 72.796 €
Los 2 — Regierungsbezirk Karlsruhe
- Geschätzter Wert
- 59.652 €
Los 3 — Regierungsbezirk Freiburg
- Geschätzter Wert
- 62.552 €
Los 4 — Regierungsbezirk Tübingen
- Geschätzter Wert
- 52.210 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 120 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.