AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 20:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f5b601a-3b94-4d2c-807d-66e1c8a80a0b/

Kreiskliniken Herford-Bünde AöR, Neubau der Kinderklinik, Putzarbeiten

Notice-ID: 5f5b601a-3b94-4d2c-807d-66e1c8a80a0b · Procedure-ID: 5f5b601a-3b94-4d2c-807d-66e1c8a80a0b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herford im Auftrag der Kreiskliniken Herford-Bünde AöR, Herford
Veröffentlicht
15.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45410000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf dem Gelände des Klinikums Herford soll, die aus den 1970er Jahren stammende bisherige, Kinderklinik durch einen den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Der geplante Neubau für die Kinder- und Jugendklinik soll neben einer Ambulanz im Gartengeschoss eine Station der allgemeinen Kinderkrankenpflege im Erdgeschoss, eine freie Stationsebene im 1. Obergeschoss sowie eine Intensivstation im 2. Obergeschoss beinhalten. Das neue Gebäude soll eine direkte Anbindung an das bestehende Mutter-Kind-Zentrum erhalten und die vorhandene, eingeschossige Apotheke integrieren. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb, auch der Apotheke, durchgeführt.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.10.2024
Ende
24.03.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).