AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9ada8a9e-9d0b-413b-be53-41d6d2a8732b) · Abgerufen am 08.08.2026 18:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f6e3767-bf79-41cf-ad0f-0045176b3ccc/

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Notice-ID: 5f6e3767-bf79-41cf-ad0f-0045176b3ccc · Procedure-ID: a7f1a5f2-f847-4b70-9847-b49953d4a24b

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Stammdaten

Auftraggeber
Dataport AöR, Altenholz
Veröffentlicht
27.01.2026
Frist (Submission)
27.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die (automatisierte) Bereitstellung von Softwareartefakten über eine Entwicklungsstrecke wird bei Dataport die Anwendung GitLab des Herstellers GitLab Inc., USA genutzt. Derzeit steht bei Dataport eine On-Premise Serverversion von GitLab Enterprise Edition zur Verfügung, die von der Zentralen Continuous Deployment Infrastruktur (ZCDI) betreut wird. Es werden 1.500 GitLab Premium Lizenzen (self-managed) mit einer Laufzeit von 12 Monaten für die bestehende Systeminfrastruktur benötigt mit Option während der Laufzeit bis zu 500 weitere GitLab Premium Lizenzen in jeweils benötigten Mengen nachzubestellen. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).