AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f8152f1-2b03-4ddf-bc61-4e2a58279944/

Unterhalts-, Grund- sowie Glas-/Rahmenreinigung für die Liegenschaften Karl-Berberich-Schule Bruchsal und Landwirtschaftsamt Bruchsal

Notice-ID: 5f8152f1-2b03-4ddf-bc61-4e2a58279944 · Procedure-ID: eaeb668f-49f1-456b-a0e2-6f74bd34ae40

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Zentrale Vergabestelle, Karlsruhe
Veröffentlicht
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhalts-, Grund- sowie Glas-/Rahmenreinigung für die Liegenschaften Karl-Berberich-Schule Bruchsal und Landwirtschaftsamt Bruchsal Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Vertragszeitraum: Karl-Berberich-Schule 01.11.2025 - 31.07.2028 Landwirtschaftsamt 01.10.2025 - 31.07.2028 Verlängerungsoption: 2 x 1 Jahr Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Karl-Berberich-Schule Bruchsal und Unterhaltsreinigung Landwirtschaftsamt Bruchsal Los 2: Glas- und Rahmenreinigung Karl-Berberich-Schule Bruchsal

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).