AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 16:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f8831d8-b3cd-419f-8d67-b47e2ab50f2e/

Gewässerwiederherstellung Ahr: Rahmenvereinbarungen für Freischneidearbeiten

Notice-ID: 5f8831d8-b3cd-419f-8d67-b47e2ab50f2e · Procedure-ID: 4534c6e9-13bc-43dc-b683-21011e110427

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
Veröffentlicht
20.02.2025
Frist (Submission)
20.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen für folgende Leistungen: Freischneidearbeiten im Gewässerkorridor der Ahr und Gewässern 2. Ordnung im Landkeis Ahrweiler. Insbesondere Freistellen von Vorland- und Uferflächen durch Rückschnitt und Entfernen von Bewuchs, Mulcharbeiten, Mäharbeiten, Transport von beräumtem Material etc. in Vorbereitung auf Kampfmittelerkundungen, Baugrunderkundungen und Erdbauarbeiten. Die Vergabe von konkreten Einzelaufträgen in Teilgebieten erfolgt über projektspezifische Einzelanfragen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.05.2025
Ende
30.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Kreisverwaltung Ahrweiler, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).