AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 12:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f8b07a2-8bc9-4947-b9b3-71a61bf78fad/

Generalunternehmerleistung: Errichtung eines Wertstoffhofes mit Stauraumkanal

Notice-ID: 5f8b07a2-8bc9-4947-b9b3-71a61bf78fad

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gladbeck ZVST, Gladbeck
Veröffentlicht
28.05.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Realisierung des Bauvorhabens sucht die Stadt Gladbeck einen geeigneten Generalunternehmer, der neben der eigentlichen Bauleistung auch Planungsleistungen erbringt. Bestandteil ist die Planung ab der Leistungsphase 5 und der schlüsselfertige Neubau des Wertstoffhofes, auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB). Der Neubau des Wertstoffhofes ist auf einem 8.413 m² großen Grundstück vollständig, schlüsselfertig funktionstüchtig, betriebs- und gebrauchsfertig inkl. der Herstellung der Außenanlagen zu realisieren. Dies sind: 1 Verwaltungsgebäude mit Büro- und Sozialeinrichtungen, 2 Remisen, 1 Annahmegebäude, 1 Containerstellfläche, 1 Waschplatz, 1 Regenwasserzisterne, 1 Regenwasserrückhaltung als Stauraumkanal, Geländeauffüllung/-modellierung, Versiegelung und Befestigung von Betriebsflächen inkl. Stellplätzen und Entwässerung. Darüber hinaus ist der Rückbau der bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen vom Auftragnehmer zu leisten. Das gegenständliche Grundstück wird als Altlastenstandort im Altlastenkataster geführt.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).