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Herzchirurgie
EK-UNICO GmbH · Münster · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Beschaffung von chirurgischen Herzklappen, Annuloplastieringen und -bändern.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Punkt 5.1.11: Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wurde gemäß der Verfahrensbeschreibung vom 20.01.2025 (in der Vergangenheit) auf den 13.02.2025 korrigiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für die Beschaffung von chirurgischen Herzklappen, Annuloplastieringen und -bändern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los. Zur Beschaffung des Bedarfs von chirurgischen Herzklappen, Annuloplastieringen und -bänder.“
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Basispreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
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Konzept "Beratungs- und Innovationskonzept" 10 %Qualität
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 10: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 8: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 6: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 20.02.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 20.02.2025 Punkt 5.1.11: Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wurde gemäß der Verfahrensbeschreibung vom 20.01.2025 (in der Vergangenheit) auf den 13.02.2025 korrigiert. aktuell
- 03.02.2025 Punkt 5.1.11: Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wurde gemäß der Verfahrensbeschreibung vom 20.01.2025 (in der Vergangenheit) auf den 13.02.2025 korrigiert.
- 21.01.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 125 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (6) Abbott Medical GmbH · Artivion EMEA GmbH · Corcym Deutschland GmbH · Edwards Lifesciences GmbH · Medtronic GmbH · Meril GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 152 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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